Der Antrag auf Rehabilitation
Damit Sie Klarheit über die Form Ihrer Reha und Ihrer speziellen Situation erhalten und die richtige Entscheidung treffen können, diskutieren Sie die Möglichkeiten gemeinsam mit ihrem Arzt, den Sozialdiensten und eventuell auch mit Ihrer Familie.
Bevor es in die Reha geht, müssen einige wichtige Aufgaben erledigt werden. Der Patient beantragt seine Rehabilitation gemeinsam mit dem behandelnden Arzt, dem Krankenhaussozialdienst, der onkologischen Praxis, der Strahlenklinik, mit dem niedergelassenen Arzt oder auch alleine – je nach Art der Rehabilitation (Anschlussrehabilitation oder onkologische Rehabilitation). Dabei muss sich der Patient auch darüber klar werden, ob er in eine ambulante oder stationäre Rehabilitation gehen möchte.
Wer darüber hinaus noch „ergänzende Leistungen“ benötigt, muss diese zusätzlich beantragen. Das trifft zum Beispiel dann zu, wenn eine Begleitperson mit in die Reha gehen soll und ein Übergangsgeld, Reisekosten, Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung benötigt werden.
Art und Zeitpunkt der Reha
Bei der Rehabilitation unterscheidet man zwischen zwischen zwei Zeitpunkten. Daraus ergeben sich verschiedene Antragswege und -formen. Unmittelbar nach der Erstbehandlung spricht man von der Anschlussrehabilitation, später dann von der onkologischen Rehabilitation.
Anschlussrehabilitation (AHB)
Die Anschlussrehabilitation ist eine Form der onkologische Rehabilitation, die direkt nach der medizinischen Krebsbehandlung vom Patienten begonnen wird. Die sogenannte AHB soll die körperlichen und seelischen Folgen der Tumorerkrankung abmildern. Sie sollte innerhalb von zwei Wochen nach der abgeschlossenen Erstbehandlung angetreten werden. Die Erstbehandlung endet bei der Strahlentherapie nach dem letzten Bestrahlungstermin, bei der Chemotherapie nach der letzten Infusion und bei der Operation nach dem letzten Tag im Krankenhaus. Eine ambulante Chemotherapie ist jedoch begleitend möglich. Wichtig: Der Patient sollte gesund genug sein, um die Reha-Angebote wahrzunehmen zu können.
Die Anschlussrehabilitation wird üblicherweise gemeinsam mit den behandelnden Ärzten beantragt. Der Antrag auf AHB kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Maßgeblich ist die Ausgangssituation, in der sich der Betroffene befindet. Folgende Vorgehensweisen gibt es dabei zu unterscheiden:
Ich bin Patient in stationärer Krebstherapie.
Der Reha-Antrag erfolgt gemeinsam mit dem behandelnden Arzt im Krankenhaus, dem Krankenhaussozialdienst oder der Strahlenklinik.
- Krankenhaus oder Strahlenklinik schlagen die Durchführung einer Rehabilitation vor.
- Diese Einrichtungen bestätigen die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Zusammen mit dem Patienten wird eine Zustimmungserklärung ausgefüllt.
- Seitens der Klinik wird der Befundbericht ausgefüllt.
- Wenn Sie wünschen, können Sie eine Reha-Einrichtung von Ihrer Klinik empfehlen lassen oder selbst einen Wunsch äußern.
- Krankenhaus oder Klinik schicken die Zustimmungserklärung und den Befundbericht an die Deutsche Rentenversicherung (in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung/ARGE).
Hilfe kann der Patient auch von sogenannten Onko-Coaches und den Mitarbeitern der Kliniksozialdienste erhalten. Sie unterstützen noch während des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei der Antragstellung und prüfen denkbare und geeignete Einrichtungen für den entsprechenden Reha-Zeitraum.
Ich bin Patient in der ambulanten Krebstherapie.
Der Reha-Antrag erfolgt gemeinsam mit einem niedergelassenen Arzt.
- Der Arzt füllt den Ärztlichen Befundbericht aus.
- Der Patient füllt das Antragsformular (G0260) aus.
- Der Patient sendet Befundbericht und Antrag an die Deutsche Rentenversicherung (in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung/ARGE).
Onkologische Rehabilitation
Eine onkologische Rehabilitation kann in der Regel bis zum Ablauf eines Jahres nach Ende der Primärbehandlung in Anspruch genommen werden. Sollten erhebliche Funktionsstörungen infolge der Krebserkrankung selbst oder deren Therapie auftreten, sind im Einzelfall innerhalb von zwei Jahren nach der Primärbehandlung weitere Reha-Leistungen möglich.
Eine onkologische Rehabilitation muss der Patient selbst beantragen. Dazu ist es notwendig, einen ärztlichen Befundbericht vorzulegen, den der behandelnde Arzt ausfüllt. Der ärztliche Bericht sollte präzise Angaben zu der Krebserkrankung sowie zu Nebenerkrankungen und Behinderungen enthalten.
Sollte es sich bei der onkologischen Reha bereits um die zweite Maßnahme handelt (z.B. aufgrund eine vorangegangenen AHB), muss aus dem Antrag klar hervorgehen, dass für den Patienten noch deutliche gesundheitliche Einschränkungen bestehen.
So geht’s weiter…
Bei der Deutschen Rentenversicherung werden die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Reha geprüft, eine geeignete Reha-Einrichtung ausgewählt und der Patient informiert. Hier werden auch die Termine der Reha vereinbart.
Jetzt nimmt die Reha-Einrichtung Kontakt mit dem Patienten auf und informiert über den Termin der Reha.
Die onkologische Rehabilitation selbst beantragen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Onkologische Rehabilitationsleistungen müssen Sie beantragen. Die Formulare erhalten Sie nicht nur direkt bei der Rentenversicherung, sondern auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen. Außerdem können Sie Ihren Antrag auch bei den gesetzlichen Krankenkassen und Versicherungsämtern stellen. Alle genannten Stellen sind Ihnen auch gern beim Ausfüllen der Formulare behilflich.
Bei einer privaten Krankenversicherung sowie bei keiner Kostenübernahme durch die Rentenversicherung (DRV), sollte der Patient mit seiner Krankenversicherung klären, inwieweit die Kosten übernommen werden.
Üblicherweise ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner für Beratung und Anträge rund um eine Rehabilitation.
Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung
Eine Besonderheit für Nordrhein-Westfalen
Die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung (ARGE Krebs) organisiert im Auftrag der Träger der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung die medizinische Rehabilitation der Versicherten mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen nach einer Krebserkrankung. Diese strukturelle Besonderheit ist einzigartig in Deutschland.
Wohnen Sie also in Nordrhein-Westfalen, dann richten Sie Ihren Antrag bitte an die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung.
Die Antragsmöglichkeiten zur onkologischen Reha
Variante 1
Formulare zum Ausdrucken
Die Formulare zur Beantragung der Rehabilitationsleistungen können Patienten direkt aus dem Internet herunterladen. Regionale Krebsberatungsstellen, wie zum Beispiel die Landeskrebsgesellschaften helfen den Patienten beim Ausfüllen der Formulare.
Hier geht’s zu den Antragsformularen der Deutschen Rentenversicherung
Bei Fragen rund um das Thema Reha ist die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Telefonnummer erreichbar: 0800 1000 4800
Variante 2
Online-Antrag im Internet
Bei den Online-Diensten der Deutschen Rentenversicherung können Sie den Antrag auf Reha auch in elektronischer Form direkt auf einer Webseite stellen.
Hier geht’s zum Online-Antrag: www.eservice-drv.de
Gerne helfen Ihnen die Experten der Deutschen Rentenversicherung bei Fragen oder technischen Problemen weiter. Die eAntrag-Hotline lautet: 06232 172077
Zum Antrag finden in 6 Schritten
Nachfolgend finden Sie beispielhaft und in sechs Bildern dargestellt, wie Sie den richtigen Online-Antrag finden (klicken zum Vergrößern):