Der Weg zurück zur Familie, in Alltag und Beruf
Zuhause ankommen
Wenn ein Patient aus der Rehabilitation wieder nach Hause zurückkehrt, ist die Wiedersehensfreude groß. Es ist ein schönes Gefühl, endlich wieder zu Hause zu sein. Aber vieles ist nicht mehr so wie es vor der Krebsdiagnose war. Die Krankheit und die Erfahrungen seit der Diagnose haben nicht nur körperliche Spuren hinterlassen, sondern auch die Psyche verändert. Hinzu kommen während der Reha erlernte Kenntnisse für den neuen Alltag. Das betrifft zum Beispiel eine veränderte Ernährung oder neue körperliche Aktivitäten. Oft können Patienten durch die Reha besser kommunizieren und besser mit Konflikten umgehen.
Auch der Umgang mit den Familienangehörigen und Freunden kann sich erheblich ändern. Viele Patienten merken, dass sie ihre „alte Rolle“ nicht mehr so wie vorher einnehmen möchten. Das kann für Irritationen, Spannungen oder Erleichterung sorgen. Es ist eben auch für die nahe stehende Personen eine neue Situation, an sie sich erst einmal gewöhnen müssen.
Wer beim Wiedereinstieg in seinen neuen Alltag Hilfe benötigt, kann sich an die Mitarbeiter der Sozialdienste wenden. Häufige Themen sind zum Beispiel soziale Probleme, Rente, Pflege- oder Wohngeld, das Organisieren des Schwerbehindertenausweises oder die Übernahme der Kosten für die häusliche Pflege.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet darüber hinaus eine umfassende Reha-Nachsorge an. Dadurch sollen der Alltag und die Rückkehr an den Arbeitsplatz besser gelingen. Die Reha-Nachsorge trägt dazu bei, den Rehabilitationserfolg auf Dauer aufrechtzuerhalten. Die Reha-Nachsorge findet wohnortnah und berufsbegleitend statt. Eine Zuzahlung muss der Patient nicht leisten. Es gibt sogar eine Erstattung der Fahrkosten für die wahrgenommenen Termine. Weitere Informationen und eine Suchmaschine für Nachsorge-Programme gibt es unter www.nachderreha.de. Zu den Angeboten gehören:
- die Trainingstherapeutische Reha-Nachsorge (T-RENA)
- die Psychosomatische Reha-Nachsorge (Psy-RENA)
- die Intensivierte Reha-Nachsorge (IRENA)
- die Sucht-Nachsorge
Reha-Sport
Reha-Sport umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die in der Gruppe unter fachkundiger Anleitung und Überwachung durchgeführt werden. Die Rehabilitationsklinik kann Reha-Sport als ergänzende Leistung verordnen. Diese Verordnung gilt bis zu sechs Monate. Der Zeitraum beginnt mit der erstmaligen Teilnahme. Die Dauer und die Anzahl der wöchentlichen Übungsveranstaltungen legt der Arzt in Absprache mit dem Patienten fest. Da der Reha-Sport wohnortnah durchgeführt wird, ist die Auswahl von den örtlichen Gegebenheiten in den Reha-Sportgruppen abhängig.
Eine Liste mit Kontaktadressen zu Reha-Sportgruppen hält die Deutsche Rentenversicherung auf einem Infoblatt bereit
Der Reha-Sport wird durch Sportgruppen des Deutschen Behindertensportverbandes e. V. (DBS) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angeboten und findet mindestens einmal pro Woche statt.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für den Reha-Sport werden direkt zwischen der Sportgruppe und der Deutschen Rentenversicherung abgerechnet. Fahrkosten werden bei Reha-Sport nicht erstattet.
Der Reha-Sport muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der onkologischen Rehabilitation beginnen, sonst erlischt die Kostenzusage. Eine Verlängerung oder eine erneute Verordnung ist das nicht mehr möglich.
Berufliche Wiedereingliederung
Patienten haben oft die Sorge, dass sie unmittelbar nach der Rehabilitation wieder mit dem Berufsalltag konfrontiert werden. Wir können Sie beruhigen! Jeder Patient hat Anspruch auf eine berufliche Wiedereingliederung. Erst wenn der Arbeitnehmer wieder voll einsatzfähig ist, wird das Arbeitsverhältnis wieder aufgenommen. Und erst dann ist der Arbeitgeber wieder für die Zahlung des regelmäßigen Einkommens verantwortlich. Während der Wiedereingliederung gilt der Arbeitnehmer weiterhin als arbeitsunfähig und bezieht Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger. Allerdings muss die Wiedereingliederung spätestens vier Wochen nach der Reha beginnen.
Das Hamburger Modell
Die stufenweise Wiedereingliederung (auch als „Hamburger Modell“ bekannt) ist gesetzlich geregelt. Nach langer Erkrankung dürfen Arbeitnehmer ihre Arbeit nicht in vollem Pensum wieder aufnehmen. Der betroffene Arbeitnehmer wird schrittweise an die Arbeit herangeführt – oft erst nur mit wenigen Stunden Arbeit pro Tag oder Woche. Im Laufe der Zeit wird die Arbeitszeit schrittweise erhöht. Wie lange eine Wiedereingliederung dauert, hängt von der individuellen Situation ab. Der betreuende Arzt entscheidet darüber, wie viel Arbeit dem Arbeitnehmer zugemutet werden kann. Unter Umständen kann die Wiedereingliederung bis zu sechs Monate dauern. Sollte die stufenweise Wiedereingliederung vorzeitig abgebrochen werden, bleibt der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig und es können weitere Rehabilitationsmaßnahmen folgen. Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente kann dann auch in Erwägung gezogen werden.
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